Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Auftragsbestätigungen und Verträge zwischen YVision.Studio | Thomas Josef Höll (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber").
Die AGB gelten für beide Leistungsbereiche: Video- und Filmproduktion (Imagefilme, Dokumentarfilme, Social-Media-Content, Werbefilme) sowie AI-Marketing-Dienstleistungen (AI-gestützte Content-Erstellung, AI-Video-Bearbeitung, AI-Marketing-Konzepte und -Strategien).
Diese AGB sind primär für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen (B2B) konzipiert. Gegenüber Verbrauchern i.S.d. KSchG gelten sie nur insoweit, als sie nicht dessen zwingenden Bestimmungen widersprechen.
Eine rechtliche Bindung des Auftragnehmers entsteht erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Vertragsunterzeichnung. Mit Annahme eines Angebots werden diese AGB akzeptiert.
Abweichende AGB des Auftraggebers gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers.
§2 Angebot und Auftragserteilung
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern keine ausdrückliche Bindungsfrist angegeben ist.
Der Auftraggeber erteilt den Auftrag schriftlich (E-Mail genügt). Mit Auftragserteilung bestätigt er, diese AGB gelesen und akzeptiert zu haben.
Vorarbeiten, Dreharbeiten und vergleichbare Leistungen beginnen frühestens nach schriftlicher Auftragserteilung.
Vom Auftragnehmer erarbeitete Konzepte, Behandlungen, Drehbücher und Strategiepapiere verbleiben in seinem geistigen Eigentum, sofern sie nicht Gegenstand des erteilten Auftrags sind und kein gesondertes Honorar vereinbart wurde.
§3 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die vereinbarte Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. 20% USt., sofern nicht anders angegeben.
Standardzahlungsplan Produktionen: 1/3 bei Auftragserteilung · 1/3 bei Produktionsbeginn · 1/3 nach Lieferung und Abnahme binnen 14 Tagen.
AI-Dienstleistungen und kleinere Aufträge: Zahlung binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung, sofern nicht gesondert vereinbart.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2% p.a. über dem Basiszinssatz berechnet (§ 456 UGB).
Wetterrisiko, unvorhergesehene Mehrkosten durch den Auftraggeber sowie Zusatzleistungen werden gesondert verrechnet. Der Auftragnehmer informiert vorab über voraussichtliche Mehrkosten.
Drittkosten (Lizenzen, Stockmaterial, externe AI-Plattformkosten, Locationgebühren etc.) sind nur im Honorar enthalten, wenn dies ausdrücklich im Angebot vermerkt ist.
§4 Leistungserbringung und Abnahme
Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers.
Filmproduktion: Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt dem Auftragnehmer im Rahmen des vereinbarten Briefings. Längenabweichungen bis 5% gelten als vertragsgemäß.
AI-Dienstleistungen: Der Auftragnehmer ist berechtigt, KI-gestützte Werkzeuge einzusetzen (siehe §9). Eine Garantie für spezifische quantitative Ergebnisse (Reichweiten, Conversions, Rankings) wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung übernommen.
Der Auftraggeber hat Mängel innerhalb von 7 Werktagen nach Lieferung schriftlich zu rügen. Erfolgt keine fristgerechte Rüge, gilt die Leistung als abgenommen.
Vom Auftraggeber veranlasste Änderungen nach Abnahme werden gesondert verrechnet.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle notwendigen Unterlagen, Briefings und Freigaben rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen durch den Auftraggeber gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
§5 Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen (§ 879 ABGB).
Die Haftung des Auftragnehmers ist in jedem Fall auf die Höhe des vereinbarten Netto-Auftragshonorars begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Der Auftraggeber trägt das Risiko für von ihm bereitgestellte Materialien, Marken und Inhalte. Er gewährleistet, dass diese keine Rechte Dritter verletzen, und stellt den Auftragnehmer von diesbezüglichen Ansprüchen frei.
Für technische Ausfälle, Force Majeure oder sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände haftet der Auftragnehmer nicht.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, KI-generierte Inhalte vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit zu prüfen.
§6 Rücktritt durch den Auftraggeber
Tritt der Auftraggeber ohne Verschulden des Auftragnehmers zurück, gilt folgende Stornogebühr:
Zeitpunkt des Rücktritts
Stornogebühr
Mehr als 14 Tage vor Leistungsbeginn
25% des Netto-Auftragswerts
7–14 Tage vor Leistungsbeginn
50% des Netto-Auftragswerts
Weniger als 7 Tage vor Leistungsbeginn oder nach Beginn
100% des Netto-Auftragswerts
Bereits erbrachte Leistungen werden in jedem Fall verrechnet.
Der Nachweis eines geringeren tatsächlichen Schadens bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
§7 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle im Rahmen eines Auftrags erstellten Werke (Filme, Videos, Texte, Grafiken, Konzepte) verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers.
Nach vollständiger Bezahlung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte ein. Ohne gesonderte Vereinbarung gilt: nicht-exklusives, auf den vereinbarten Verwendungszweck beschränktes Nutzungsrecht.
Nicht übertragen werden — sofern nicht gesondert vereinbart: Recht zur Bearbeitung, Änderung, Synchronisation sowie Weiterlizenzierung an Dritte.
Das Rohmaterial verbleibt beim Auftragnehmer. Aufbewahrungsfrist: 5 Jahre (TV-Produktionen: 7 Jahre).
Der Auftragnehmer ist berechtigt, erbrachte Leistungen als Referenz (Portfolio, Website, Social Media) zu verwenden, sofern der Auftraggeber nicht schriftlich widerspricht.
KI-generierte Inhalte: Nutzungsrechte werden im Rahmen der Lizenzbedingungen der eingesetzten KI-Plattformen eingeräumt. Der urheberrechtliche Schutzstatus KI-generierter Inhalte nach österreichischem Recht ist noch nicht abschließend geklärt.
§8 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und geben diese nicht an Dritte weiter.
Diese Verpflichtung gilt für die Dauer der Zusammenarbeit und 2 Jahre danach.
Ausgenommen sind öffentlich bekannte Informationen und gesetzlich vorgeschriebene Offenlegungen.
§9 KI-Einsatz und Transparenz (EU AI Act)
Der Auftragnehmer setzt für die Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge ein, u.a. Claude (Anthropic), Higgsfield AI, DaVinci Resolve AI sowie ggf. weitere Systeme. Der Auftraggeber wird hiermit gemäß Art. 50 EU AI Act (VO 2024/1689) über den KI-Einsatz informiert.
Gelieferte Inhalte können ganz oder teilweise KI-generiert oder KI-bearbeitet sein. Auf Anfrage gibt der Auftragnehmer Auskunft über den KI-Einsatz im jeweiligen Projekt.
Soweit der Auftraggeber zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte verpflichtet ist, liegt diese Verpflichtung nach Übergabe der Inhalte beim Auftraggeber.
§10 Datenschutz (DSGVO)
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragsabwicklung auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Soweit der Auftragnehmer im Rahmen eines Auftrags personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung auf yvision.studio/datenschutz abrufbar.
§11 Schlussbestimmungen
Anzuwendendes Recht: Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten gilt als ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht am Hauptsitz des Auftragnehmers (Abtenau, Österreich).
Schriftform: Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. E-Mail gilt als Schriftform.
Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Aufrechnung: Der Auftraggeber kann gegen Forderungen des Auftragnehmers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.